- Geltung
Nachstehende Bestimmungen gelten ausschließlich nur für Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Ratschläge oder Empfehlungen ohne Vertragsqualität sind stets als unverbindlich, gefälligkeitshalber und als unentgeltlich zu betrachten.
- Vertragsschluß
1) Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen vom Vertragspartner anerkannt werden; dies gilt auch, wenn wir anderslautenden Bedingungen des Vertragspartners nicht ausdrücklich widersprechen.
3) Werden uns nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zweifelhaft erscheinen lassen, sind wir berechtigt, Lieferung nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen.
4) Bei Neukunden sowie auch bei Bestellungen unter dem Mindestwarenwert von DM 250,- liefern wir gegen Vorkasse oder Nachnahme netto.
- Lieferfristen und Verzug
1) Lieferfristen und Termine sind unverbindlich. Teile, die kurzfristig vergriffen sind, werden automatisch als Rückstand vorgemerkt und schnellstens nachgeliefert.
2) Wird ein Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, und ist eine vom Vertragspartner danach zu setzende angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Erfolgt die Versendung versandbereiter Ware nicht, ohne daß wir dies zu vertreten hätten, so können wir diese Produkte oder Teile davon auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners einlagern.
3) Unvorhergesehene Ereignisse, wie höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse oder sonstige Unruhen, Verzögerungen beim Transport, Streik oder andere Fabrikationsunterbrechungen oder sonstige störende Ereignisse entbinden uns für deren Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzugs auftreten. Dauern sie länger als sechs Wochen, sind wir auch berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir verpflichten uns, den Vertragspartner unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit unserer Leistung zu informieren, schon erbrachte Gegenleistungen erstatten wir dem Vertragspartner in diesem Falle unverzüglich. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, wenn nicht die Nichtlieferung auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unsererseits oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen unsererseits beruht. Unbeschadet hiervon verbleibt dem Vertragspartner jedoch das gesetzliche Rücktrittsrecht. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch vorgenannten Ausschuß nicht berührt.
4) Die Sachgefahr geht mit der Übergabe der bestellten Ware an die den Transport durchführende Person oder Einrichtung auf den Vertragspartner über. Verzögern sich Übergabe oder Versendung aus von uns nicht zu vertretenen Gründen, so geht die Sachgefahr vom Tage der Versandbereitschaft der Ware an auf den Vertragspartner über.
5) Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben. Sind Teillieferungen auf der Auftragsbestätigung vermerkt, sind wir auch berechtigt, für jede Teillieferung Fracht- und Verpackungskosten zu berechnen.
6) Bei Versand ins Ausland gelten ergänzend zu diesen Bestimmungen die internationalen Incoterms 1990.
- Lieferumfang
1) Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
2) Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Vertragspartner zumutbar sind.
- Verpackung, Versand
1) Die Verpackung wird gesondert berechnet. Der Vertragspartner darf uns nicht mit Kosten dafür belasten, daß er die Verpackung behält.
2) Versandweg- und mittel sind mangels besonderer Vereinbarung uns überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Vertragspartners versichert. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf Kosten des Vertragspartners gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine Übernahme der Transportkosten haben keinen Einfluß auf den Gefahrenübergang.
- Preise und Zahlungsbedingungen
1) Unsere Preise verstehen sich rein netto frei Versandstelle. Alle Versandkosten, insbesondere Verpackung, Transportkosten sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Alle Preise und Nebenkosten werden nach unserer zur Zeit der Lieferung anwendbaren Preisliste berechnet.
2) Bei Lieferungen ins Ausland werden zusätzlich zu Fracht- und Verpackungskosten Bank- oder Karteninstituts Gebühren berechnet.
3) Zahlungen sind - soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart - innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Vertragspartner mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet. Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und uneingeschränkt unserem Bankkonto gutgeschrieben ist. Bei Überschreitung von Zahlungsterminen sind wir berechtigt, die üblichen Fälligkeitszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt uns unbenommen.
4) Ist der Vertragspartner Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen nicht zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen möglich, die von uns unbestritten sind oder deren Rechtmäßigkeit rechtskräftig festgestellt sind.
5) Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen vom Vertragspartner nicht eingehalten werden oder uns nach dem Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Vertragspartners bekannt wird. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
- Gewährleistung
1) Für offensichtliche Mängel unserer Leistungen haften wir nur, wenn der Vertragspartner die Leistung unverzüglich nach Eintreffen auf Menge und Beschaffenheit untersucht. Diese sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb zwei Wochen, anzuzeigen. Ist der Vertragspartner Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, haften wir auch für nicht offensichtliche Mängel nur dann, wenn diese unverzüglich, innerhalb von sieben Tagen uns angezeigt werden.
2) Für mangelhafte Lieferungen und Leistungen beschränkt sich unsere Gewährleistungsverpflichtung nach unserer Wahl auf Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Ist der Vertragspartner Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, besteht unsere Gewährleistungspflicht für Waren, die wir nicht hergestellt haben, nur dann, wenn vor unserer Inanspruchnahme der Vertragspartner seine ihm von uns abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen den Dritten erfolglos gerichtlich geltend gemacht hat.
3) Jede Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne unsere Genehmigung an den mangelhaften Produkten Nachbesserungs- oder sonstige Arbeiten des Vertragspartners oder eines Dritten ausgeführt wurden. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Mängel, die auf normalem Verschleiß oder auf unsachgemäße Behandlung zurückgehen.
4) Für Nachbesserungsarbeiten und Ersatzteillieferungen besteht die gleiche Gewährleistung wie für die ursprüngliche Lieferung oder Leistung.
5) Schlägt die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Vertragspartner den Kaufpreis angemessen mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten.
6) Alle weitergehenden oder anderen als in diesen Bedingungen vorgesehenen Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
7) Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, so beträgt die Gewährleistungsfrist nach § 309 Ziff. 8 b ff BGB 1 Jahr. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Eigentumsvorbehalt
1)Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Gegenleistung vor.
2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt, der Vertragspartner ist zur Herausgabe verpflichtet.
3) Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Bei Verwendung gegenüber Unternehmen, einer juristischen Person öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögens gilt darüber hinaus folgendes:
Der Vertragspartner ist berechtigt, gelieferte Gegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Vertragspartner vereinbarten Kaufpreises (einschl. MwSt) ab, die dem Vertragspartner aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Vertragspartner nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, daß der Vertragspartner die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritte) die Abtretung mitteilt.
4) Die Verarbeitung oder Umbildung gelieferter Waren durch den Vertragspartner wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
5) Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Vertragspartner verwahrt das Miteigentum für uns.
6) Der Vertragspartner darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte, hat der Vertragspartner uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. sonstige Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
7) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Vertragspartners freizugeben, als der Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
- Haftung
Für Schäden des Vertragspartners haften wir ausschließlich, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, es sei denn, daß vertragliche Kardinalpflichten verletzt wurden. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, unabhängig davon, ob sie auf gesetzlichen Bestimmungen, deliktischem Handeln, vertraglichen Vereinbarungen und deren Verletzung beruhen. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird durch vorgenannte Bestimmungen nicht berührt. Diese Haftungsbeschränkung umfaßt jedoch nicht die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit der Sache verursachten direkten Schäden und solche Mängelfolgeschäden, gegen die diese Garantie den Vertragspartner absichern sollten; für sonstige Mängelfolgeschäden haften wir nur in der vorstehend beschränkten Weise.
- Rücklieferung
1) Von uns ordnungsgemäß gelieferte einwandfreie Ware kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht zurückgenommen werden. In Ausnahmefällen sind wir zur Rücknahme nur bereit, wenn vorher hierüber Vereinbarungen herbeigeführt wurden und die Rücksendung frachtfrei erfolgt. Sonderanfertigungen und Sonderbeschaffungen sind von der Rücknahme durch uns ausgeschlossen.
2) Tritt der Vertragspartner unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, zehn Prozent des Vertragspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Vertragspartner wird der Nachweis gestattet, daß ein Schaden für uns überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger liegt als vorgenannte Marge.
- Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht
1) Erfüllungsort für unsere Leistungen ist Pulheim.
2) Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Firmensitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen.
3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hat.
4) Wird der Kaufvertrag im EU-innergemeinschaftlichen Verkehr geschlossen und ausgeführt und legt der Vertragspartner uns nicht seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dar, so sind wir berechtigt, die betreffende Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
5) Sollten einzelne dieser Bestimmungen, gleich aus welchem Grunde, unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Nova Elektronik GmbH Pulheim, Mai 2002
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