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Umwelt RoHS Informationen |
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Europäische Regelungen zu Elektro- und Elektronikaltgeräten Durch die Verabschiedung des ElektroG vom Bundestag am 20.01.2005, sowie vom Bundesrat am 18.02.2005 werden die Richtlinie 2002/96/EG (WEEE) und die Richtlinie 2002/95/EG (RoHS) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt. Die neue RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ist am 1.Juli 2011 von der EU verkündet worden. Diese neue EU Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie und muß von den EU Mitgliedsstaaten bis zum 2.Januar 2013 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die wichtigsten Änderungen dieser neuen Richtlinie finden sich in den Artikeln zum Geltungsbereich, zur Begriffsbestimmung, zur Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung sowie bzgl. der Ausnahmen von den Stoffverwendungsverboten und deren Befristung.
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